HAFTUNG
Jegliche Haftung im Zusammenhang dieser Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Gemäß BGB und StGB findet in Anwendung der Strafprozessordnung und Abwägung verhältnißmässiger Mittel eine Schadensminimierung statt, um unmittelbar oder in Folge Schaden von Leben und Eigentum abzuwenden.
Aufgrund von Lagesituation und Notstand/ Notwehr finden immer StGB/ StPO Ihre Anwendung, soweit unmittelbar keine zuständige Polizei anwesend ist.
Festnahme richtet sich nach §127 Abs 1 der Strafprozessordnung mit einer anschliessende Übergabe an die Polizei.